Aktuell keine Bundesmittel für die Einbruchschutzförderung im KfW-Zuschussprogramm 455-E
Mit dem KfW-Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“ hat der Staat Einbruchschutzmaßnahmen im Privatbereich, u.a. den Einbau von Alarmanlagen unterstützt.
Die KfW bittet aktuell darum, keine weiteren Anträge mehr zu stellen, da die Fördermittel erschöpft sind. Ab sofort können daher keine Anträge mehr zum Förderprogramm gestellt werden.
Zugesagte Anträge sind davon nicht betroffen. Wenn Sie also schon eine Zusage erhalten haben, ist der Zuschuss auch für Sie reserviert. Die Auszahlung erfolgt nach Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzung.